gefragt von administrator am 30.11.1999
Mietminderung wegen Papier- und Glascontainereinwurf
Mietminderung wegen Papier- und GlascontainereinwurfWird ein Mieter durch den Einwurf von Papier oder Glas in die entsprechenden Container beeinträchtigt, so ist dies ebensowenig ortsüblich und ohne Mietminderung hinzunehmen wie die Lärmstörungen eines Biergartens.
AG Rudolfstadt
1999-05-20
1 C 914/98
Rechtsbereich/Normen: BGB
