gefragt von administrator am 30.11.1999

Ameisen, immerwieder und vertuschung der dringlichkeit

hallo ich wohne seit oktober in dieser 1zimmer wohnung. habe nun zum zweiten mal ameisen und zum 2.mal wird mir gesagt das ich sie von draußen eingeschleppt habe. meine vormieterin hatte dieses problem auch(was ich erst jetzt erfahren habe) und mein vermieter meint sie habe nie ein problem gehabt was allerdings nicht stimmt. sie will mir jetzt eine bestätigung fertig machen und auch den zettel vom kammerjäger kopieren. nun meine frage was kann ich machen??? müssen sie mir ne andere wohnung stellen solang ich etwas anderes habe? muss ich vor gericht? ich krieg mit den viechern ne krise, sie sind in der küche und im wohnzimmer.
liebe grüße

Antworten

antwort von Tomraid am
Hallo Gast,

Ungeziefer ist nicht nur lästig, es kann auch zur fristlosen Kündigung berechtigen.

Zur fristlosen Kündigung ist berechtigt:

Der Vermieter, wenn nachweisbar ist, dass die Mieter/innen für den Befall verantwortlich sind oder
die Mieter/innen, wenn Gesundheitsgefährdung zu befürchten ist.
Bei nicht nachvollziehbarer Ursache ist grundsätzlich der Vermieter zur Beseitigung verpflichtet. Vor dieser Verpflichtung kann ihn eine Formularklausel im Mietvertrag nicht schützen, weil eine solche unwirksam ist.

Die Mieter/innen können sämtliche Ansprüche, die sie im Fall von Mängeln haben, Mietminderung, Ersatzvornahme, Schadensersatz usw., geltend machen - vorausgesetzt, sie haben den Vermieter zuvor durch eine Mängelanzeige informiert.

MfG
Tomraid

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