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Zahlungsaufforderung / Bitte => so schreiben?

 rubby hat diese Frage am 04.12.2008 gestellt
das ist der Link zu meiner ersten Frage:

http://www.wohnung.net/mietrecht/geld-weg-vorgehensweise-bei-erfolgter-kuendigung.html

Könnte ich der Vermieterin eine Zahlungsaufforderung schreiben? Sollte man noch etwas aufnehmen oder anders schreiben?


Sehr geehrte Frau ?????,

seit August 2008 bewohne ich ihre Wohnung 1. Etage in der ....str. , xxx Stadt nicht mehr. Einen Nachmieter für die Wohnung haben Sie seit dem 15. Oktober 2008. Ich möchte Sie bitten mir die noch nicht zurückgezahlte Kaution in Höhe von xxx € , sowie die Hälfte der Monatsmiete für Oktober, also xxx € auf meine Konto zu überweisen. Ihr Vater wollte diese Überweisung bereits am 7. November durchführen. Aus meiner Sicht gibt es keinen Grund, diese Überweisung nicht durchzuführen, da die Wohnung keine Mängel aufwies und auch bei der Nebenkostenabrechnung keine größere Summe bzw. von meiner Seite aus nichts erwartet wird.

Ich benötige dieses Geld, da auch ich meinen Verbindlichkeiten nachkommen muss. Aus diesem Grund möchte ich Sie um Überweisung des ausstehenden Betrages bitten. Sollte Ihnen dies nicht möglich sein, nennen Sie mir bitte den Grund, warum Sie die oben genannten Beträge noch nicht überweisen können.

Über eine positive Antwort Ihrerseits würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen

xxxx

3 Kommentare zu „Zahlungsaufforderung / Bitte => so schreiben?”

 AMAyer Experte!
05.12.2008 08:12

>Ich benötige das Geld ... <

Diesen Absatz streichen, es geht den gierigen VM nichts an, wofür Sie ihr eigenes Geld verwenden. Setzen Sie dem üblen Burschen lieber eine Frist und nennen Sie ein Enddatum z.B. bis zum XX.XX.XXXX!

Andreas Mayer

 rubby
05.12.2008 11:31

Ok vielen Dank für die Antwort. Aber kann ich den überhaupt eine Frist setzen, wenn der VM sich mit der Kaution und der halben Monatsmiete (so wie ich mal gehört habe) noch 6 Monate Zeit lassen kann?

 Susanne Experte!
05.12.2008 12:21

Ja, er kann sich bis zu 6 Monate Zeit lassen, man kann allerdings mit Argumenten dagegen vorgehen,
1. Übergabeprotokoll: Wenn man ein Übergabeprotokoll ohne Mängel hat, hat der VM weniger Argumente, sich mit der Kautionsabrechnung Zeit zu lassen.
2. Nachmieter: ist die Wohnung im Anschluß weitervermietet, wie will der VM nachweisen, wer evtl. Schäden verursacht hat. Das bezieht sich z.B. darauf, dass nach Mietende und trotz Übergabeprotokoll noch sog. versteckte Schäden auftauchen, die der VM bis zu 6 Monate nach Mietende geltend machen kann.(daraus ergibt sich auch die 6 Monats Frist)

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