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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo. Im Mietvertrag steht das für die Gartenpflege der Vermieter zuständig ist. Vor ein paar Tagen ist die Vermieterin gestorben und Ihre Schwester ist für das Mietobjekt jetzt zuständig. Kann die neue Vermieterin die Rausgabe des Mietvertrags verlangen, um die Gartenpflege dem Mieter zuzuweisen???? Habe die Wohnung vor etwa 3 Jahren unter der Voraussetzung gemietet das keine Gartenpflege notwendig ist. Wer kennt sich da aus??? Gruss Ingo

0 Kommentare zu „Gartenpflege Zuständigkeitsänderung im Mietvertrag zulässig?”

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