hat diese Frage am gestellt
capo
Trotz Tod alles beim alten. keinen neuen Vertrag abschließen, dann bleibt alles beim alten. Wahrscheinlich ist die neue Vermieterin etwas unbedarft, also wäre ein Gespräch angebracht. Immerhin schützt das Gesetz den Mieter, aber das muss wohl nicht die Insolvenz der neuen Vermieterin provozieren. Wenn sie das nicht unbedingt tragen kann, wäre ein Entgegenkommen seitens der Mieter vielleicht hilfreich. Aber das ist nur der "worst case".
Ansonsten bleibt, wie gesagt, alles beim alten...
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