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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,
wir sind im November letzten Jahres in ein 100m² Haus gezogen,
mit der Absicht, mindestens für die nächsten 10 Jahre hier wohnen
zu können. Die Miete ist nicht ganz unerheblich (890 incl. Nebenkosten,
Heizung und Warmwasser ist nicht enthalten).
Unser Mietvertrag ist ein Staffelmietvertrag mit 5%iger jährlicher
Erhöhung auf die Kaltmiete für die nächsten 2 Jahre.
Wir haben das Haus im unrenovierten Zustand vom Vormieter übernommen - für uns war damals klar, daß wir sowieso die Wände
streichen werden und die Erlaubnis der Vermieterin, auch die Bodenbeläge
erneuern zu dürfen und Decken mit Paneelen bestücken zu dürfen war für uns der Grund auch den unrenovierten Zustand zu übernehmen, um dann im Frühjahr sofort beginnen zu können.

Nun ist im Februar unsere Vermieterin bei einem Unfall ums Leben gekommen - wohl einziger Erbe ihr Sohn.
Wir erfuhren eher zufällig vom Tod der Vermieterin - zunächst mit der
Bestätigung vom Sohn- alles bliebe beim Alten - nur der Mietvertrag müsste irgendwann mal geändert werden.
Nun haben wir erfahren, daß das Haus doch verkauft werden muß.
Wir haben daraufhin angemerkt , daß wir ja beim Einzug ca. 6000 Euro
gezahlt haben, allein für die Kosten (Übernahme von Heizöl,
Kaution, Maklerprovision etc.) so daß es fast ein Ding der Unmöglichkeit
ist, so schnell wieder umzuziehen - mal von den Umzugskosten
abgesehen. Klar, die Kaution gibts ja wieder, aber wir wußten leider
auch beim Einzug nicht, was auf uns zukommt, Provision usw. ist auch nicht unerheblich gewesen und auf die paar Monate umgelegt kommt
ein hübsches Sümmchen an Mietzins zusammen, wenn wir jetzt schon wieder wegen *höherer Gewalt* umziehen müssen.

Wir hatten bereits geplant, das Haus wohnlich zu machen, haben aber
alle Pläne brach gelegt.
Auch waren wir bereit, das Haus in 5oder 6 Jahren evtl. mal zu kaufen.
Aber es hat wohl auch keine Zeit mehr. Somit ist das Haus auch schon bei
einem Makler angemeldet und steht zum Verkauf - Vermerk "Einzug nach Absprache".
Vom Makler hingegen bekamen wir zeitgleich 5 Wohnungen zum Angebot, mit dem Hinweis, uns bei der Provision entgegenzukommen.

Nun haben wir über den Winter feststellen müssen, daß sehr viele
Dinge am Haus nicht *koscher* sind.
Alles Dinge, die man eben erst beim *drin wohnen * feststellt.
Wir wußten lediglich dass unser Vormieter auch kein Jahr drin gewohnt hat.
So ist die Heizungsanlage in marodem Zustand - die sanitären Anlagen
haben wir inzwischen *provisorisch* richten lassen.
In der Toilette lief ständig das Wasser durchweg (inzwischen behoben),
wir mußten im letzten Winter (der ja richtig erst im Januar anfing),
für 1500 Euro Heizöl kaufen, dazu kamen noch für 400 Euro Brennholz.
Wobei im Haus alle Heizungen auf ein Minimum eingestellt waren -
wir haben die Temperatur auf 15 Grad gedrosselt.
Duschen wurde auf 1x die Woche begrenzt, Baden verboten (so unsere
innerfamiliäre Entscheidung um Heizölkosten zu sparen)
Die Fenster sind sämtlich undicht, schließen teilweise nicht mehr richtig,
die Haustür öffnet sich selbständig - im Winter zwei oder 3mal passiert
in der Nacht - weil sie vermutlich auch nicht richtig verschließt.
Nun hat uns der hiesige Energieversorger auch noch eine Stromnachzahlung von 730(!!!) Euro für die letzten 6 Monate geschickt (mon. Abschlag vorher 60Euro) und somit auch den monatl. Abschlag auf 150Euro erhöht.
Rechnet man alle Kosten zusammen , ergibt das eine monatliche
Belastung von über 500 Euro zusätzlich für Strom und Heizung/Warmwasser.
Bei einer Rücksprache mit dem Energieversorger wurde uns empfohlen, einen Prüfer zu bestellen - das wir nun nächste Woche auch in Angriff nehmen werden. Wobei ich dazusagen muß, daß ein "Test" während unserem Urlaub - bei dem wir wirklich alles ausgeschalten hatten, incl.
standby Geräte etc. trotzdem einen Stromverbrauch von ca. 20kw/h
pro Tag ergab.
Summa summarum läßt sich sagen, daß die wirklichen Kosten nicht
tragbar sind, die aufgrund der Sanierungsbedürftigkeit des Hauses
entstehen (Baujahr 1970 und m.E. seitdem keine Sanierung mehr erfolgt)

Im schlimmsten Fall kann es passieren, daß wir raus müssen, kurze Zeit nachdem ein Käufer das Haus gekauft hat.
Paragraphen und Urteile dafür gibt es genug, die das rechtfertigen.

Rein rechnerisch gesehen, kann es passieren, daß wir ebenso nach
unangemessener Zeit hier raus müssen, dann aber die Angebote bzgl.
Ersparnis von Maklerkosten usw. nicht mehr da sind.
Wobei die uns angebotenen Wohnungen günstiger von der Miete her sind
und dort auch schon Heizkosten enthalten sind.

Meine Frage ist nun, wie man sich hier verhalten kann, ohne noch mehr
finanziellen Schaden zu nehmen.
Wir verstehen auch die Trauer des Sohnes (der noch sehr jung ist und eben nix für den Tod seiner Mutter kann und dazu noch das Management
mit der Hinterlassenschaft einiger Häuser regeln muss) aber wenn ich an den nächsten Winter denke, wird mir übel.
Selbiger braucht nur früher anzufangen, und wir heizen 5000Liter weg.
Weder ökologisch noch finanziell akzeptabel.

Haben wir die Möglichkeit, ohne eine 3-monatige Vertragsbindung auszuziehen bzw. eine Möglichkeit auf Schadensersatz im Bezug
auf die immensen Heiz- und Stromkosten (Mietminderung o.ä.)
Die Kosten sind definitiv alle nachweisbar - alle Rechnungen aufbewahrt.
Auch wurde uns die Funktionsuntüchtigkeit der Heizungsanlage von
unserem Monteur bestätigt - er drängt auf unbedingtem Ersatz selbiger
noch in diesem Jahr.
Vor allem - ist es empfehlenswert für den Fall des Falles doch einen Anwalt
zu Rate zu ziehen????

Ich bin für einen Rat herzlich dankbar.
liebe Grüße Daphne
Stichwörter: nun + vermieter + verstorben

5 Kommentare zu „Vermieter verstorben, was nun?”

capo Experte!

Erstmal: Keep cool. Das ist alles nicht wild.
1.Kauf bricht miete nicht. Das heißt, dass hier nicht ausziehen müsst, wenn das Haus verkauft wird. Selbst der Käufer kann den Eigenbedarf nur nach einigen Jahren anmelden. Da gibt es die sogannante Sperrzeit. Ich glaube 5 Jahre, aber das steht im BGB. Könnte ich nachlesen, wenn es dich noch beschäftigt...

2. Die Heizungsanlage ist Vermietersache und wer auch immer Vermieter ist, muss die rep.
Der Makler-Vermerk weisst auf die Sperrzeit hin. Er versucht einfach die "Kiste" an den Mann zu bringen. Der gleiche Grund steckt hinter dem Provisionsvorteil...
Es kaufen nur Anleger Miethäuser und die sind rar..

Was meinst du mit "höherer Gewalt"? Der Tod ist in solchen Fällen unerheblich, weil der Erbe in die Verträge eintritt. Eine Anpassung ist nicht notwendig. Ebenfalls ein kleiner Mieterhöhungstrick...

Sämtliche Mängel müssen vom aktuellen Vermieter behoben werden.

Du bist eindeutig in der besseren Position. Panik ist nicht notwendig.
Vielleicht sprichst du mit dem Erben, dass ihr den Hauskauf erwägt.
So spart der die Provision und wird sein Haus doch los...
Vielleicht wartet er auch noch die 5 Jahre. Ein Kaufvertrag, in dem ihr
jährlich eine Ratenzahlung leistet, wäre eine Möglichkeit.
Aber das ist nur ein Vorschlag.

Aber wie gesagt: Kepp Cool <!-- s 8) --><!-- s 8) -->

Gast Experte!

Hi,

nun ich würde mal meine Kontakte knüpfen und beim Nachlassgericht die Erbfolge abschecken.

Mich würde mal Interessieren, ob der Sohn die Sache überhaupt übernehmen kann und nicht ein Fremdverwalter die Sache an nehmen muß.

Tomraid

daphne

Hi,

inzwischen sind wir zu dem Schluss gekommen (nach wirklich langem Überlegen und Abwägen der Vor-und Nachteile), daß wir doch nun die Bleibe wechseln, sonst müssten wir uns darauf vorbereiten, evtl. in den nächsten Jahren Stress zu haben, den wir eigentlich gar nicht brauchen.

Sicher haben wir bereits mit dem Erben gesprochen bzgl. Kauf - aber der Preis der uns angeboten wurde - viel zu hoch - so hoch, dass sich nicht mal ein Verhandeln um 50.000 nach unten lohnen würde, weil das immer noch weit über marktüblichen Preis wäre.
Wenn ich bedenke, WAS alles zu richten ist, so mein ich, reichen keine 70.000 Euro an Kosten, die zusätzlich zum Kauf dazukommen.
Andererseits - wenn es verkauft würde - wüßten wir lediglich, daß wir letzten Endes doch rausmüssen früher oder später- sprich evtl. Sanierungen, Reperaturen zum jetzigen Zeitpunkt unsererseits wären wohl vergebene Liebesmüh. Wir müssen die Reperaturen , wenn wir hier bleiben - noch in diesem Herbst auf die Reihe kriegen, um den Winter über nicht nochmal einen kalten Hintern zu haben.

Gestern haben wir nun mit dem Energieversorger gesprochen, wir bekommen zunächst ein Gerät zur Stromverbrauchsmessung (kostenlos nat.) und werden dann mal die Fehlerquellen abchecken. Wir vermuten der enorme Verbrauch kommt von irgend einem Kriechstrom, weil der Verbrauch auch da ist wenn wir in Abwesenheit alles wirklich alles vom Netz genommen haben - bis auf die Hausrelevanten Dinge.

@capo
mit höherer Gewalt meine ich eben den Todesfall und warten kann der Sohn wohl auch nicht mehr, bis wir mal das Geld halbwegs zusammen habe, das wir für den Kauf brauchen würden.
@Tomraid
was ist, wenn der Sohn überhaupt die Sache nicht annehmen kann?
Welche Konsequenzen hätte das im gg. Fall?
Darf ich denn eigentlich Erkundigungen bei Gericht einholen (Datenschutz???)? Ich bin ja auch nur eine *natürliche*Person ohne
jegliche Auskunfts-Befugnis.
Und unter welchen Umständen muss ein Fremdverwalter die Angelegenheit klären und somit der Erbe *außen vor gelassen*wird ?

Grüße Daphne

Gast Experte!

verkaufe Haus in 97340 Marktbreit, 70.000€

Gruss det11

Tomraid Experte!

Hallo Daphne,

Ja deine Entscheidung finde ich sehr Weise und auch Vernünftig, jedoch würde ich Versuchen erstmal an Informationen rann zu kommen.
Als direkter Betroffener würde ich mal sagen, dass du..rechtlich gesehn...ein berechtigtes Interesse [/u:8594c].....hast und das Nachlassgericht dir Auskünfte geben muß. Ich schaue mal gleich mal meine Unterlagen nach...

Wenn der Sohn es nicht nehmen kann, müsste ein Fremdverwalter sich dieser Sache annehmen...und abwägen, ob ein Verkauf oder eine Weitervermietung besser wäre. Ist der denn noch Minderjährig? Wenn nein, dann kann ein Verkauf wohl wahrscheinlicher sein. Preis steht ja wohl schon fest! Das Nachlassgericht wird diese Sache regeln. Würde ich zumindest sagen. Doch erstmal muß er auch das Erbe antreten...also stehn ja noch einige Fragen offen.

Nachtrag:

Erben ermitteln!
Um den Erben zu ermitteln, können Ermittlungen beim Nachlassgericht, beim Standesamt und bei Nachbarn sowie innerhalb des Freundeskreises des Mieters angestellt werden. Insbesondere eine Abschrift der Sterbeurkunde und Auskunft über etwaige Abkömmlinge, die als Erben in Betracht kommen, sind hilfreich. Für eine solche Auskunft vom Standesamt oder vom Nachlassgericht ist ein berechtigtes Interesse glaubhaft zu machen. Dies kann z.B. durch Vorlage des Mietvertrags und durch eine Forderungsaufstellung mit Belegen geschehen.

Beim zuständigen Nachlassgericht können letztwillige Verfügungen des Verstorbenen hinterlegt sein. Dies lässt sich aus der Nachlasskartei ersehen. Auch nach Verfahren zur Erteilung eines Erbscheins sollte gefragt werden. Für eine entsprechende Auskunft ist hier ebenfalls ein berechtigtes Interesse glaubhaft zu machen. Es gelten die obigen Ausführungen entsprechend.

(Siehe auch §564b BGB)

MfG

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