gefragt von administrator am 30.11.1999

Gastherme eigentlich Durchlauferhitzer funktonier magelhaft

Hallo, Such dringernd Rat.

Wohne in einer Wohnung mit Etagenheitzung die gleichseitig Warmwasser für Dusche und Badewanne produziert. Da aber dies Gerät alt ist und auch nicht richtig Funktioniert im Duschbertrieb (heiß/kalt). Wurder schon inzwischen zweimal Repariert. Will ich dass der Vermieter mir eine neue Therme einbaut. Kann ich soetwas verlangen?

In der Küche zum Balkon ist eine Doppeltür eingebaut aus den 50er oder noch älter völlig undicht und alt (provisorisch abgedichtet)!
Wie lange muss ich Mahnen biss ich dem Vermieter die Miete kürzen kann wenn er mir telefonisch droht "ziehen sie doch aus dass ist doch ein Altbau" Welche mindest Standarts müssen erfüllt werden. Die Nachbarn haben aber erst vor kurzen eine neue Balkontür bekommen.

Das Warmwasser in der Küche kommet erst nach langer Zeit. Bisdahin ist ein Putzeimer vollgelaufen! Was kann ich verlangen?

Danke für die Antworten

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