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MissMojo hat diese Frage gestellt
Guten Morgen.

Folgende Situation.

Meine Vermieterin ist vor 2 Monaten verstorben, der Sohn ist nun also Besitzer u.a. meiner Wohnung.

Bisher hat er sich noch nicht gemeldet und ich zahle auch die Miete noch an meine Vermieterin, das wird also wohl noch kommen.

Nun habe ich vom Lebensgefährten der Vermieterin erfahren, dass eine Mieterhöhung ansteht.

Aber:
Die Wohnung hat Mängel:

- In den Briefkasten regnet es rein
- Eine Heizung im Wohnzimmer funktioniert nicht richtig, voll aufgedreht aber ist nicht mal lauwarm
- fehlende Isolierung. In der Küche wurden die Wasserrohre direkt an der Aussenwand verlegt. Um das zu kompensieren hat man von aussen Styropor an die Hauswand genagetl und mit Schraubzwingen eine kuschelige Tigerdecke befestigt (das ist kein Witz)
- der Boden im Wohnzimmer ist so empfindlich und alt, dass alles darauf Kratzer hinterlässt.
- Generell pfeifen fast alle Fenster

Ich bin der Meinung, dass man hier auch nicht ovn einer Anhebung zum ortsüblichen Tarif sprechen kann wenn die Wohnung in so einem Zustand ist. Ich nehem das in Kauf, da die Kaltmiete für die Verhältnisse hier recht preiswert ist.

Kann man denn einfach die Miete anheben aber all der Kram bleibt weiterhin so?

Vielen Dank

4 Kommentare zu „Mieterhöhung obwohl Sanierung notwendig wäre? ”

Bladder Experte! 02.12.2011 10:57

- Ein Mieter hat die Möglichkeit einer Mieterhöhung zu widersprechen!

- Ein Mieter hat die Möglichkeit einer Mietminderung nach § 536 BGB

- Ein Mieter hat die Möglichkeit, ohne Begründung, mit 3 Monaten Kündigungsfrist seine alte Bleibe zu kündigen

Forseti Experte! 02.12.2011 10:59

Ja, Ihr Vermieter darf die Miete bis zur ortsüblichen Höhe anheben. Was dabei zu beachten ist, finden Sie hier:

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/m1/mieterhoe/kap3.htm

Im Gegenzug dürfen Sie bei gravierenden Mängeln aber auch die Miete mindern. Was dabei zu beachten ist, sollte Ihnen aber der örtliche Mieterverein oder ein Anwalt für Mietrecht erklären.

Ich schrieb von gravierenden Mängeln. Damit ist nicht gemeint, dass ein Heizkörper nicht warm wird, weil er entlüftet werden muss. Für soch eine Lappalie gibt es einen Vierkantschlüssel.......und gut ist.

MissMojo 02.12.2011 11:08

Ah, ich weiß leider nicht wie das geht, aber das könnte dann ja bitte der Vermieter machen.

Ich werde allerdings dazu aufgefordert, die Heizung in der Küche immer auf volle Temperatur laufen zu lassen. Weil man ja bei der Kücheninstallation versehentlich die Rohre an der nicht isolierten Wand verlegt hat (deswegen ja das Styropor und die DEcke an der Wand).

Aber das muss ich doch dann nicht, oder?

Das mit dem ortsüblichen Dings habe ich bereits gelesen.

Ich finde jedoch eine Isolation in Form einer Decke, kaputte Briefkästen und ziehende Fenster nicht ortsüblich.

Da werden doch dann Äpfel mit Birnen verglichen.

Man kann doch den Preis einer neuwertigen Wohnung nicht mit dem Preis hier von vergleichen?

Forseti Experte! 02.12.2011 12:07

1. Wenn Sie nicht in der Lage sind, sich in einem Baumarkt oder bei einem Installateur den passenden Schlüssel zum Entlüften zu besorgen, dann wird Ihr Vermieter auf Ihre Rechnung einen Installateur bestellen. Wollen Sie den wirklich bezahlen?

2. Das mit den "ortsüblichen Dings" haben Sie zwar gelesen, aber leider nicht verstanden. Lesen Sie zuerst einmal im Mietspiegel für Ihre Gemeinde in welche Klassifizierung Ihre Wohnung fällt. Oder besser, warten Sie doch ab, bis das Mieterhöhungsverlangen überhaupt gestellt wird. Warum sich über ungelegte Eier aufregen?

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