gefragt von administrator am 30.11.1999

Endrenovierung

Hallo liebe Leute,

Ich habe letztes Jahr meine [b:adcb5]Neubau[/b:adcb5]wohnung zum 15.05.2004 an einen Mieter vermietet. Dieser hat fristgemäß zum heutigen Tag das Mietverhältnis gekündigt.

Mein Problem:

Ich verlange vom Mieter, dass dieser die Wohn- und Schlafräume fachmännisch weiß anstreichen lässt.

In unserem Mietvertrag haben wir das folgendermaßen festgehalten:

[quote:adcb5]
§15 Zustand Mieträume

1. ...

2. Der Mieter verpflichtet sich, vor seinem Einzug oder, falls dies nicht möglich ist, bis spätestens zum _________ folgende Arbeiten auf seine Kosten an den Mieträumen vornehmen zu lassen:

Der Mieter übernimmt die Maler-u. Tapezierarbeiten in den Wohn- und Schlafräumen bei Auszug und verläßt die Mieträume "besenrein" nach Auszug.

3. ...
[/quote:adcb5]


Ich Danke im vorraus...


Schönen Tag noch ;)
Stichwörter: endrenovierung

Antworten

antwort von Deadleaf am
Renovieren beim Einzug und beim Auszug?? Ich weiss nicht ob das so in Ordnung ist. Auch wenn sie es so im Vertrag geschrieben haben.
Entweder renoviert der Mieter beim Einzug oder halt beim Auszug. Beides geht nicht, soweit ich weiss.
Aber ist nur meine Meinung.

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