gefragt von administrator am 30.11.1999

Und gleich noch ne Frage zum Übergabeprotokoll

Wie verhält es sich eigentlich wenn es kein Übergabeprotokoll gibt. Wer ist dann in der Beweispflicht für "angebliche" Schäden? Muss der Mieter beweisen daß er es nicht war oder muss der Vermieter beweisen daß er es war?
Stichwörter: frage + ne + Übergabeprotokoll

Antworten

antwort von Oliver Curd am
hallo,


der Vermieter ist Beweispflichtig.ö

mfg
o.c

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