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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

wer kann mir helfen.
Ich bin im Oktober 2003 aus meiner alten Wohnung ausgeszogen.
Bis heute habe ich noch keine Abrechnung für das Jahr 2002 geschweige denn von 2003.
Kann ich rechtlich dagegen vorgehen?
Ich habe in den letzten Jahren immer ca. 430 Euro zurückbekommen, daher möchte ich sobald wie möglich die Abrechnung vorliegen haben.
Meine Vermieterin hat erst nach Drohung mit Anwalt geantwortet, dass jetzt eine neue Firma die Verwaltung übernommen hat und ich mich an diese wenden muss. Diese Firma sagt, dass sie noch gar nicht weiß, ob sie den Auftrag bekommt. Auch sagt sie, dass sie üblicherweise nur im laufenden Geschäftsjahr einsteigt und nicht für 2002. Weiterhin kann es Monate dauern, bis sie sich durch die Unterlagen gearbeitet haben!

Was sagt das Recht???

Hat es Zweck zum Anwalt zu gehen? (Da ich arbeitslos bin, kann ich es mir eigentlich nicht leisten...)

Danke, freue mcih über Antworten

Sandra
Stichwörter: abrechnung + auszug + nebenkosten

1 Kommentar zu „Abrechnung Nebenkosten nach Auszug”

FischkoppStuttgart Experte!

Streichen sie mal "das können sie sich nicht leisten".
Wer recht hat, sollte eigentlich recht bekommen.
Die günstigste Variante ist der Mieterschutzbund.
Beispiel:
Die einmalige Anmeldegebühr beträgt 20,-- € (19,36 € + 0,64 € MWSt.).
Ab Januar 2004 beträgt der Jahresbeitrag 72,-- € (69,63 € + 2,30 € MWSt.).

Wenn es je Jahr um ca 400 Euro geht, d.h. ca 800 Euro, sind ca 70euro gut angelegt.

Ich würde es aber erstmal anders Probieren.
Wer hat den Mietvertrag unterschrieben??
Diese Person/Firma ist für sie Ansprechpartner!

Mahnen sie die Abrechnung an. 14 Tage Frist! Einschreiben
Drohen sie mit evtl. Zusatzkosten! wie z.B. Mahnkosten und Anwaltskosten, wenn die Abrechnung nicht fristgerecht bei ihnen eingeht!
Keine Reaktion, 14 Tage Nachfrist.
Anwalt einschalten!

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