Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo!

In unserer WG (Studentenwohnheim) wurden die Herdplatten abgeklemmt, da sie im Falle eines Brandes angeblich ein Verletzungsrisiko darstellen. Als Alternative plant das Studentenwerk ab Oktober die Einrichtung einer Gemeinschaftsküche pro Etage. Mein Mietvetrag endet am 31.08.2004.

Meine Frage ist nun, ob ich auf Grund des fehlenden Herdes die Möglichkeit habe, vor Vertragsende außerordentlich fristlos zu kündigen.

Danke im Voraus, Vera

1 Kommentar zu „Sonderkündigungsrecht wg. Herdausfall?”

FischkoppStuttgart Experte!

Sie haben das Recht auf Mietkürzung,
aber meines wissens nach kein Sonderkündigungsrecht.

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.