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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hi,
unser Vermieter hat nach seiner fristlosen Kündigug, obwohl wir noch Gegenstände und Möbel in der alten Wohnung hatten das Schloss austauschen lassen !!!
Frage darf er das ? und wenn nicht darf ich die Wohnung vom Schlüsseldienst öffnen lassen !!!
MfG
Volker
Stichwörter: ausgetauscht + schloss

0 Kommentare zu „Schloss ausgetauscht !!!”

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