gefragt von administrator am 30.11.1999
Grundstücksrecht
Wer kann mir sagen, ob für Grundstücke das gleiche Mietrecht gilt wie für Wohnungen? Sprich, ob der einmal abgeschlossene Vertrag die Grundlage für jede folgende Erhöhung ist unabhängig von der Entwicklung der Grundstückspreise oder kann der Vermieter eine ausserordentliche Erhöhung vornehmen oder gar einen neuen Preis pro qm ansetzen, der den aktuellen Grundstückspreisen entspricht? Ausserdem: Wo finde ich die Entwicklung der Grundstückspreise der letzten 20 Jahre? DankeAntworten
antwort von Oliver Curd am
Hallo ,auf Mietverhältnisse über Gründstücke sind die Vorschriften der §§ 550,562 bis 562d, 566 bis 567b sowie 570 BGB entsprechend anzuwenden.
§ 579, §580, §580a auch.
