gefragt von administrator am 30.11.1999
Bodenbelag
Als ich vor ca. 1 Jahr in die Whg. einzog, übernahm ich stillschweigend den Teppich, da ich mich darum einfach nicht gekümmert habe. Der Teppich stammt von einer Vormieterin. Unter dem Teppich liegt Estrich. Der Teppich ist schon sehr abgewohnt. Meine Frage: Muß der Vermieter einen neuen Bodenbelag (egal ob Teppich oder PVC etc.) stellen?Antworten
antwort von Oliver Curd am
Hallo Sternschnuppe,Wenn eine Wohnung einschl.Teppichboden vermietet ist, muß der Vermieter bei Abnutzung des Bodenbelages den Teppichboden erneuern. - Auch dann, wenn im Mietvertrag vereinbart wurde, dass der Mieter abgewohnte Bodenbeläge erneuern muß.
(AG Köln, Az 213 C 501/97)
Hoffe, konnte dir helfen
MfG
O C
