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rhw
Hallo Sabrina,
wenn dies deine erste Berufsausbildung ist, kannst du kein Wohngeld erhalten, da du 'dem Grunde nach' (oder auch tatsächlich) Berufsausbildungsbeihilfe erhalten kannst, die dann wiederum auch einen Mietzuschuss enthalten würde. Stelle beim für dich zuständigen Arbeitsamt einen Antrag auf diese BAB. Hier wird das Einkommen deiner Eltern (und zwar das des vorletzten abgelaufenen Jahres, momentan also aus 2002) berücksichtigt.
Die Mietenstufen (nicht die Mietspiegel) sind eine Einstufung des Gesetzgebers für alle Kreise/kreisfreien Städte, aus der sich die Höhe der zuschussfähigen Miete ergibt. Höhere tatsächliche Mieten werden dann nur bis zu dieser Höhe für die Wohngeldberechnung berücksichtigt. Das Einkommen der Eltern zählt beim Wohngeld nicht mit.
MfG
rhw
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