Zugangsverweigerung für Lebensgefährten
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Zugangsverweigerung für Lebensgefährten
Die Verweigerung des Zugangs zur Mietwohnung für den Lebensgefährten der Mieterin durch den Vermieter bewirkt eine Mietminderung von bis zu 100 %.
LG Gießen, Urteil vom 01.03.2000 - 1 S 443/99, NJW-RR 2001, S. 8.