gefragt von administrator am 30.11.1999

Zugangsverweigerung für Lebensgefährten

Zugangsverweigerung für Lebensgefährten

Die Verweigerung des Zugangs zur Mietwohnung für den Lebensgefährten der Mieterin durch den Vermieter bewirkt eine Mietminderung von bis zu 100 %.

LG Gießen, Urteil vom 01.03.2000 - 1 S 443/99, NJW-RR 2001, S. 8.

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Einzug des Lebensgefährten nur mit Erlaubnis des Vermieters