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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Wir haben das Problem das ich mit meiner Freundin zusammen ziehen möchte, aber weil sie schwanger ist (nicht von mir ) nächstes Jahr arbeitslos ist! (zeitvertrag)
würden aber gerne zusammen ziehen! und wenn sie allein wohnen würde würde sie ja wohngeld bekommen! aber geht das auch wenn ich mit ihr zusammen ziehen würde??
oder müsste sie als Mieter auftretten und mir die Wohnung Untervermieten????

kenne mich leider damit nicht aus !!

MFG Sven
Stichwörter: untermieter + mieter

4 Kommentare zu „Mieter zu Untermieter”

alex29 Experte!

Hallo,

also zu der einen Sache kann ich dir ne sichere Auskunft geben: Wenn deine Freundin mit dir zusammenwohnen wird (Lebensgemeinschaft) dann steht ihr auch im Falle der Arbeitslosigkeit kein Wohngeld zu. Keine Chance.
Zu dem "Kniff" mit der Untermiete kann ich nix sagen, ich kann mir aber nicht vorstellen, dass wenn sie an dich untervermietet Wohngeld bekommt. Da dürfte das, was sie im Endeffekt noch an Miete zu zahlen hat zu wenig sein um Wohngeld zu erhalten.

Unabhängig von allem: Wenn deine Freundin nächstes Jahr arbeitslos ist, bekommt sie doch ohnehin erst mal Alg I, also das normale Arbeitslosengeld für mindestens 12 Monate. Da ist doch eh nix mit Wohngeld drin!
Gruß, alex29

Gast Experte!

und wie sieht das aus wenn man in einer WG zusammen wohnt ?=

alex29 Experte!

... hab ich gar nicht gemerkt, dass du was zurückgeschrieben hast. Sorry!

Also: Mit Wg ist das auch schwierig. Kenne das von zwei guten Bekannten, Mann und Frau. Er arbeitet, verdient gut, sie studiert. Sie leben also zusammen, man könnte auch sagen, es ist eine WG. Aber denkste! Bei Antragstellung auf Wohngeld von Ihr kamen "peinliche" Fragen. Die wollten partout wissen, was Sache ist.
Sie hats letztlich gelassen. Ich würds dir auch empfehlen, denn: Wohngeldzahlung ist Sache der Kommune, dass heißt, wenn die schon so penibel bei AntragSTELLUNG nachhaken, dass es einem unangenehm ist und man offensichtlich lügen müßte, kannst du damit rechnen, dass es mal unverhofft bei dir klingelt. Da genügt es wenn gesehen wird, dass nur ein Bett vorhanden ist, etc pp.
Das wars und du kannst alles zurückzahlen. Ich rate davon ab. Einfacher wäre es sicherlich, wenn ihr zu dritt seid. So nen Fall kenn ich auch, da kann man schon mal eher glaubhaft darstellen, dass das tatsächlich ne WG ist.
Ich kann dir nur von abraten und wenn überhaupt: Geht doch mal hin zum Wohngeldamt, sagt offen und ehrlich, dass ihr zusammen lebt und zusammen seid, jeder aber seinen Teil der Miete tragen soll, und ihr doch eigentlich Wohngeld zu stünde. Und dann hört ihr mal die Antwort, vielleicht fällt sie ja positiver aus, als gedacht.

Gruß, alex29

P.S.: Hatte mal mit nem Unikollegen von mir ne WG und als ich Antrag auf Wohngeld gestellt hatte, bekam ich von dem etwas älteren Sachbearbeiter eine rausgedruckste Frage (war ihm saupeinlich) ob es vielleicht um eine Lebensgemeinschaft handele--ich hab mich kaputtgelacht und festgestellt, dass es sogar in staubigen Ämtern äußerst witzige Situtionen geben kann. ---...hatte dann glaubhaft versichern können, dass ich nicht schwul sei. Bei dem Wort schwul..., also ich weiß nicht ob ein Beamtenkopf noch roter werden kann!

Gast Experte!

Hallo,

also zu der einen Sache kann ich dir ne sichere Auskunft geben: Wenn deine Freundin mit dir zusammenwohnen wird (Lebensgemeinschaft) dann steht ihr auch im Falle der Arbeitslosigkeit kein Wohngeld zu. Keine Chance.
Zu dem "Kniff" mit der Untermiete kann ich nix sagen, ich kann mir aber nicht vorstellen, dass wenn sie an dich untervermietet Wohngeld bekommt. Da dürfte das, was sie im Endeffekt noch an Miete zu zahlen hat zu wenig sein um Wohngeld zu erhalten.

Unabhängig von allem: Wenn deine Freundin nächstes Jahr arbeitslos ist, bekommt sie doch ohnehin erst mal Alg I, also das normale Arbeitslosengeld für mindestens 12 Monate. Da ist doch eh nix mit Wohngeld drin!
Gruß, alex29[/quote:18aff]

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