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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Wir brauchen einen Rat L

Folgender Fall: Wir haben unsere Wohnung (Haus)zum 31.05.04 fristgerecht gekündigt.
Diese Wohnung hatten wir ab 01.11.2000 angemietet. Die Vermieterin wollte die Wohnung zuerst nur für 3 Jahre vermieten, da sie dann selbst wieder, oder eine ihrer Töchter in das Haus ziehen wollten. Laut Aussage der Vermieterin wurde die Wohnung von Ihr 1 Jahr vor unserem Einzug teilsrenoviert, deshalb wollte sie das die Tapete vorerst dran bleibt. Vor unserem Einzug renovierte Sie noch ein Kinderzimmer, welches sie als Wäschekammer benutzte weil dort an den Wänden alles verschimmelt war. Ansonsten sind wir in eine nicht neu renovierte Wohnung gezogen. Nach 3 Jahren sagte sie uns, das sie erst in ca. 1 Jahr wieder die Wohnung selbst nutzen wolle.Wir haben nun eine andere Wohnung gefunden und gekündigt.3 Tage nach der Kündigung erklärte uns die Vermieterin, das Sie beabsichtigt die Wohnung wieder neu zu vermieten und 1 Woche später kamen auch schon die ersten Interessenten. Lange rede kurzer Sinn: nun hat Sie Nachmieter gefunden, und diesen die Wohnung zum 01.06.04 vermietet. Nun sagte Sie, das Sie möchte, das die Nachmieter sich selbst renovieren ( Jeder macht sich das so wie er will), sie hätte sich mit Arbeitskollegen unterhalten, die auch vermieten und das wäre gang und gebe so. Wir sollten die Wohnung besenrein übergeben, und müssten im ganzen Haus sämtliche Tapeten entfernen, damit der Nachmieter sich tapezieren könne. Sie möchte nicht, das Tapete nachher doppelt auf der Wand ist.
Im Mietvertrag ist nichts vereinbart, das wir die Wohnung bei Auszug renovieren müssen.
Einzig steht im Mietvertrag unter §10 INSTANDHALTUNG DER MIETRÄUME
...
4.Die Kosten der Schönheitsreparaturen trägt der - Mieter - Vermieter. Zu den Schönheitsreparaturen gehören: Antrich bzw. Tapezieren von Wänden, Decken und Böden,.......... ( hier wurde weder Mieter noch Vermieter unter- bzw. durchgestrichen, d.h. steht im Mietvertrag so wie oben)
5.
6. Als angemessene Zeitabstände von Schönheitsreparaturen gelten
für Wohnküche ___/________ Jahre
für Koch/Essküche, Bad, Toilette_____3____Jahre
für Wohn- und Schlafräume_____5____Jahre

Unter §20 SONSTIGE VEREINBARUNGEN wurde ebenfalls nichts schriftlich vereinbart.

Weiterhin möchte die Vermieterin das wir vorzeitig aus der Wohnung ausziehen, damit der Nachmieter Zeit hat, zu renovieren.

Müssen wir die Tapete entfernen?????
Müssen wir für den Nachmieter schon vorher aus der Wohnung????

Ich hoffe uns kann jemand einen Rat geben!!!!
Stichwörter: auszug + entfernen + tapete

1 Kommentar zu „Tapete entfernen bei Auszug??”

FischkoppStuttgart Experte!

Für Renovierung ist grundsätzlich der Vermieter zuständig, ausser im Mietvertrag anders vereinbart!
Dies ist hier im Mietvertrag ja nicht vereinbart!
Also ist Malen Streichen etc. Vermieter Sache! ! !
Damit auch Tapetenentfernen!

Das ihr Vorzeitig ausziehen sollt, ist eure Sache. Der Mietvertrag geht also bis Ende!
Wenn der Vermieter es wünscht, das Ihr Vorzeitig auszieht, reine Verhandlungssache. Würde ich aber nur schriftlich machen!
Z.B. Ihr zieht 2 Wochen vorher aus, keine Miete für den Zeitraum, oder evtl. für den ganzen Monat.
Sollte der Vermieter, bzw der Nachmieter die Wohnung vorher betreten (also Vor Ende eures Vertrages), ohne eure Zustimmung, ist das Hausfriedensbruch!
Solltet Ihr dann auch zur anzeige Bringen!

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