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administrator
Hi,
ist euch die Wohnung denn bereits als komplett fertig gemeldet worden?
Schimmel ist ein Baumangel, der nicht hingenommen werden muss und, wenn der nicht gründlichst beseitigt wird, zur sofortigen Aufhebung des Vertrages berechtigt. Meines Erachtens nach, sorry, ich bin kein Fachmann für Mietrecht.
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