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Oliver Curd
Hi,
Der mündliche Mietvertrag ist wirksam,er gilt auf unbestimmte Zeit abgeschlossen,eine Kündigung ist jedoch frühestens zum Ablauf eines Jahres nach Überlassung der Wohnung zulässig.(LG Berrlin GE 96, 741 )
Für eine Kündigung Vermieterseits mussein berechtigtes Interesse bestehen: Eigenbedarf, wirtschaftliche Verwertung, Vertragsverletzung.
Die Kündigung ist nicht wirksam.
Vorschlag, bleiben Sie in der Wohnung , kündigen Sie dann rechtzeitig .
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