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mieto0815 hat diese Frage gestellt
Ich wohne in einem Mietshaus mit 10 Wohungen. Die Verwaltungsgesellschaft lässt die Heizungszähler von einer Fremdfirma warten und ablesen.
Beim Einzug (vor 6 Monaten) haben wir im Übernahmeprotokoll festgehalten, dass im Bad der Zähler an der heizungfehlt.

Ich bin der Meinung laut Heizkostenverordnung muss der Vermieter für die Protokollierung Sorge tragen.

Auf jeden Fall kam jetzt die Firma zum ablesen und hat den Wert bei dem fehlenden Zähler einfach geschätzt. Natürlich übernatürlich hoch (mit Abstand höchster Verbrauch in der Wohung).

Wie soll ich vorgehen? Hab die Verwaltungsgesellschaft informiert und die Bestätigung erhalten, dass sie sich drum kümmern, aber bis jetzt nichts weiter gehört. Und die Zahlungsfrist von der Fremdfirma läuft nächste Woche aus (hab bis jetzt nicht überwiesen).

Danke für Antworten

4 Kommentare zu „Kein Heizkostenzähler”

AMAyer Experte! 22.09.2009 08:29

Nun Sie werden eine Nachzahlg. der HK ablehnen. Teilen Sie dies dem VM schriftl. mit! Weiterhin sollten Sie auf Einsichtnahme der belege zur NK-Abrechnung bestehen. Nehmen Sie sich dazu einen Experten mit, z.B. vom örtl. Mieterbund. Nur so können Sie der VM-Abzockfalle entgehen.

AM

Berthelstal Experte! 22.09.2009 10:27

In der Heizkostenverordnung ist zur Verbrauchserfassung alles rechtlich geregelt. Der Verbrauch muß durch Messgeräte erfasst werden. Dafür hat der Vermieter Sorge zu tragen. Widersprechen Sie der Rechnung und weisen Sie nochmals den Vermieter auf seine Pflicht hin.

mieto0815 23.09.2009 10:21

erstmal danke für die Antworten.

Wie geht es dann weiter? Der Vermieter wird ja vorraussichtlich seiner Pflicht ein Zähler zu installieren nachkommen.
Was ist mit der alten rechnung? Kann ich mich irgendwie gegen die (recht hohe) Schätzung wehren? Anscheinend liegen ja keine anderen Daten vor.

Berthelstal Experte! 23.09.2009 15:29

Lassen Sie sich die Schätzung genauestens erklären. Auch einer Schätzung muß eine Grundlage haben. Es ist nicht auszuschließen, daß da drinnen einiges versteckt wurde (Leerstand etc.). Weisen Sie den Vermieter nochmals schriftliche daraufhin, das sofort eine Einbau vorgenommen wird, andernfalls eine Schätzung nicht mehr akzeptiert wird.

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