gefragt von administrator am 30.11.1999

Todesfall

hi leute!
kann mir jemand sagen,wie die kündigungsfrist bei einem todesfall aussieht.die ehefrau kann aus finanzielen gründen nicht in der wohnung bleiben.bekommt ab sofort eine wesentlich günstigere kleinere wohnung,in die sie gerne einziehen möchte.mietvertrag für alte whg. besteht seit über 10 jahren.ehefrau ist rentnerin.bitte schnell um antwort
oder hilfe,da es um eine mtl. miete von 800 € geht,und das für die frau alle rahmen sprengen würde.

danke,mfg tscharlie
Stichwörter: todesfall

Antworten

antwort von rhw am
Hallo tscharlie,

die Witwe tritt - falls noch nicht vertraglich selbst Mieterin - automatisch in den Mietvertrag ein. Eine Sonderkündigung ist nicht vorgesehen.

Aufhebungsvertrag oder andere einvernehmliche Lösung mit dem Vermieter suchen, vielleicht unter Hinweis auf Zahlungsschwierigkeiten.

MfG
rhw

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