gefragt von administrator am 30.11.1999

Abnutzung-Schäden beim Auszug

Hallo ihr alle,

wir werden demnächst umziehen. In der "alten" Wohnung haben wir in der Wohnstube Laminat. Dieses ist nach 7 Nutzungsjahren an einigen Stellen etwas abgenutzt bzw. durch Zusammenbrechen einer Couch sind auch Schäden im Parkett.

Wie ist beim Auszug, was muss man bezahlen, was nicht.
Wie lange muss ein Parkett halten?

Für Antworten bin ich dankbar.

Beste Grüße
Jana
Stichwörter: abnutzungschäden + auszug

Antworten

antwort von Oliver Curd am
Tagchen,

für Schäden, die auf eine normale Abnutzung beruhen,müssen Sie nichts zahlen (Laminat), desweiteren ist beim Laminat ca. 10 Jahre Materialgarantie drauf.

Dagegen sieht es beim Parkett anderst aus, so kann der Vermieter bei größeren Beschädigungen Schadensersatz von Ihnen verlangen. Ist der Parkettboden ohnehin verbraucht oder seit längerer Zeit nicht abgeschliffen worden,steht dem Vermieter womöglich kein Schadensersatz zu . (LG Wiesbaden, WM 91, 540)

Parkett ist erfahrungsgemäß alle12- 15 jahre abzuschleifen und neu zu versiegeln.

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