gefragt von administrator am 30.11.1999
Einbau Querriegelschloss
Kann einem der Vermieter wirklich an den Kragen, wenn man ohne Genehmigung ein Querriegelschloss an der Wohnungstür einbaut ? Im Haus wurde mehrmals eingebrochen.... Kennt jemand einschlägige Urteile ?Antworten
antwort von administrator am
Der Vermieter kann dir eigentlich nicht an den Kragen, es ist aber immer sinnvoller, sich vorher mit dem Vermieter in Verbindung zu setzen. Was passieren kann: du musst das Schloss wieder ausbauen und die "Schäden" an der Tür beseitigen, wenn du ausziehst, es sei denn, du hast einen Nachmieter, der das Schloss übernimmt. Genau diese Prozedur hatte ich gerade beim Umzug. Der Vermieter übernimmt ungerne Einbauten des Vormieters, weil er dann auch für die Instandhaltung der Sachen bei Weitervermietung zuständig ist.Gruß,
Heike.
