gefragt von administrator am 30.11.1999

sehr dringend!

ich ziehe am 3.4 um. Da mein Vermieter mit mir einen befristeten Mietvertrag bis Juni abgeschlossen hat, müsste ich einen Nachmieter finden. Da die Miete für die wohnung wesentlich über der ortsüblichen Miete liegt (der vermieter sagte mir beim einzug zwar, die wohnung sei "viel zu billig", da kannte ich die orsüblichen Mieten allerdings noch nicht und da ich schnell umziehen musste, war ich froh, überhauptz eine Wohnung gefunden zu haben), habe ich noch keinen Nachmieter gefunden und der Umzugstermin rückt immer näher.
Für den fall, das ich keinen Nachmieter finde: Darf der vermieter die kaution (3 Kaltmieten) einbehalten? Oder was kann sonst passieren?
Vielen dank für eure Hilfe
Charles
Stichwörter: dringend

Antworten

antwort von administrator am
Hallo,

leider ist es so beim Zeitmietvertrag, das nur unter bestimmten Voraussetzungen gekündigt werden dar, ist aber sehr schwer.
Normalerweise läuft der Vertrag ja aus und diese Frist ist für beide Seiten bindend, sollten SIe früher ausziehen und keinen Nachmieter vorweisen können, wird die Restmiete bis zum Endtermin der Zeitmietvertrages wohl an Ihnen hängen bleiben, denke auch das der Vermieter die Kaution zum Verrechnen mit der Restmiete einbehalten wird.

Sie werden wohl die Miete bis zum Schluß zahlen müssen.

ES GIBT EINEN TRICK !!!! der auch legal ist...

Trick mit dem Untermieter

Einen Nachmieter zu finden, der auch problemlos vom Vermieter akzeptiert wird, ist beim derzeitigen hohen Angebot an Mietwohnungen nicht einfach. Erschwerend kommt hinzu, dass in bestehenden Zeitmietverträgen teilweise höhere Mietentgelte vereinbart wurden als der Markt heute hergibt.
Ein probates Mittel cleverer Mieter ist daher der Trick mit dem Untervermieter. Es handelt sich um eine vorgetäuschte Untervermietung. Der Mieter schreibt dem Vermieter, dass er beabsichtigt, Teile seiner Wohnung unterzuvermieten und bittet um dessen Zustimmung.

Wird die Zustimmung ohne triftigen Grund verweigert, kann der Mieter ohne Einhaltung von Fristen aus dem Mietvertrag aussteigen. Ersatzweise kann der Mieter die Zustimmung per Gericht erzwingen. Aber dies ist ja nicht das Ziel des Mieters. Der Mieter sollte sich bewusst sein, dass hier eine betrügerische Absicht vorliegt, vergleichbar mit der vorgetäuschten Eigenbedarfskündigung seitens des Vermieters.

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