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Streichen bei Auszug

 LuniLuna hat diese Frage am 12.01.2010 gestellt
Hallo zusammen,

ich ziehe Ende Januar aus meiner Wohnung in Düsseldorf aus. Diese habe ich vor zwei und halb Jahren frisch gestrichen übernommen und nun besteht die Vermieterin darauf (steht auch im Standardvertrag so), dass ich auch noch einmal streiche.

Ich hörte allerdings, dass sie das nach aktuellem Mietrecht nicht fordern kann - ist das korrekt? Steht das irgendwo geschrieben, so dass ich es ihr vorlegen kann?

Beste Grüsse
LuniLuna :-)

2 Kommentare zu „Streichen bei Auszug”

 edy Experte!
12.01.2010 21:07

Hallo LuniLuna,
einfach mal bei "google" schönheitsreperatur eingeben.
oder:
http://www.focus.de/finanzen/steuern/schoenheitsreparaturen-pinselpause-fuer-mieter_aid_418748.html
lg
edy

 redrose351
13.01.2010 12:15

natürlich gibt es diese Schönheitsreparaturklausel.

Ich bin allerdings der Meinung, man übergibt die Wohnung wieder in den Zustand an den Vermieter ab, wie man diese übernommen hat. Zum einen erspart das viel Ärger und hin und her. Zum anderen tauschen sich die Vermieter auch unter einander aus und verlangen oft eine Vorvermieterbescheinigung. Der neue Vermieter hat dann die Kontaktdaten des alten Vermieters und macht sich kundig wen er denn da einmietet.

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