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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo allerseits!

Sachverhalt:
- Ein bestehender Untermietvertrag läuft aus. Die Verlängerung der Erlaubnis zur Untervermietung wird vom Vermieter ohne Begründung verweigert.
- Die Gründe der Untervermietung - zeitlich begrenzter Auslandsaufenthalt des Hauptmieters - bestehen weiter.
- Die gesamte Wohnung wird untervermietet.
- Das Untermietverhältnis besteht seit 1,5 Jahren.
- Der Untermieter hat sich in dieser Zeit keine Vertragswidrigkeiten (Ruhestörung, Mietverzug etc.) zukommen lassen.

Bereits recherchiert:
- In dem Mieterlexikon des Deutschen Mieterbundes Ausgabe 2002/03 S. 538 steht dazu:
"In einer Untervermietung durch den Mieter ist jedoch dann keine Vertragswidrigkeit zu sehen, wenn der Vermieter seit Beginn des Mietverhältnisses die Untervermietung bisher für den jeweiligen Einzelfall immer erlaubt hat, bei einer erneuten Untervermieutng aber plötzlich ohne erkennbaren Grund von der bisherigen Übung abweicht (AG Frankfurt WM 71, 10)."

Fragen:
- Benötigen wir die Verlängerung der Erlaubnis überhaupt, oder haben wir diese vielleicht bereits aus Gewohnheitsrecht?
- Welche Folgen kann die erneute Untervermietung bei nicht Vorliegen der Erlaubnis haben.
- Was genau ist Bestandteil des angegebenen Gerichtsurteiles?

Über eure Hilfe würden wir uns sehr freuen. Danke!
Euer Sympathikus

0 Kommentare zu „Verweigerung der Verlängerung der Untermieterlaubnis”

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