gefragt von administrator am 30.11.1999

Kündigung ohne Unterschrift aber mit Empfangsbestätigung

hallo,
folgendes Problem: der vermieter hat persönlich ein (kündigungs)schreiben überreicht, und sich den empfang des schreibens bestätigen lassen. auf der kündigung fehlt die unterschrift des vermieters.

das bgb ist in den §§ 564a, in verbindung mit 125 und 126 eigentlich m.e. eindeutig, wonach die fehlende unterschrift als formmangel die nichtigkeit zur folge hat.

mein anwalt kam (nach prüfung) zum gleichen ergebnis. der anwalt einer anderen betroffenen partei (mit dem gleichen problem) meinte wg. der empfangsbestätigung sei die kündigung DOCH wirksam. auch ohne unterschrift. kann ich eigentlich nicht vorstellen, weil nur der empang bestätigt wurde (wie beim einschreiben auch), die unterschrift fehlt immer noch.

kennt jemand die genaue rechtslage / urteile zu diesem problem?

freue mich über jeden tipp

klaus

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