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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

wir sind seit 1.3 in eine neue Wohnung gezogen. Am 11.2. war Wohnungsübergabe. Bereits die ersten Tage (wenn wir mal kisten hingeschafft haben) sahen wir ein paar einzelne Silberfische. Mittlerweile finden wir immer mehr. Allein gestern Abend hat mein Freund 10 Stück "erlegt".

Wir lüften sehr oft und heizen auch nicht übermäßig. Eine Freundin aus dem nachbarhaus hat gesagt sie hat auch welche und die tun nichts. Ich finde es aber trotzdem sehr unangenehm.

Wie können wir vorgehen. Nicht das der Vermieter sagt, sie sind seit 4 Wochen in der Wohnung und haben die Tierchen mit eingeschleppt, wenn ihnen das erst jetzt auffällt.

Vielen Dank im vorraus

Manuela Z.
Stichwörter: silberfisch

1 Kommentar zu „Silberfisch”

Gast Experte!

Ungeziefer in der Wohnung


Ungezieferbefall, Beweislast

Beweislast bei Ungezieferbefall einer Wohnung
Ungezieferbefall in einer Wohnung kann sowohl bauseitige Ursachen als auch vom Mieter zu vertretende Gründe haben. Ist zwischen den Mietvertragsparteien streitig, ob die Ursache für den Ungezieferbefall in der Wohnung vom Vermieter oder vom Mieter zu vertreten ist, so muss zunächst der Vermieter die Möglichkeit einer aus seinem Verantwortungs- und Pflichtenkreis herrührenden Schadensursache ausschließen. Steht nach einem Sachverständigengutachten fest, dass das Gebäude keine entsprechenden Mängel aufweist und der Schädlingsbefall auf eine (unbewusste) Einschleppung über Vorratsgüter (Nahrungsmittel) zurückzuführen ist, ist es Sache des Mieters nachzuweisen, dass er den Befall nicht zu vertreten hat.
Dieser Gegenbeweis ist nach Auffassung des Landgerichts Hamburg nicht durch die Aussage des Mieters geführt, in der Vergangenheit sei "öfter kleines Getier durch das Fenster hereingeflogen". Eine solche Behauptung stellt keinen Beweis, sondern allenfalls eine Vermutung dar.
Urteil des LG Hamburg vom 04.07.2000
307 S 17/00
ZMR 2000, 764

Schaben in der Mietwohnung - da fragt sich nur, wer dran schuld ist! Können Sie dem Mieter nicht einwandfrei nachweisen, dass er an der Schabenplage schuld ist, darf er die Miete um 10 % mindern (LG Berlin, GE 1998, S. 681).
Die Mieterwohnung ist stark von Silberfischen befallen. Ein Grund für den Mieter, die Miete sogar um 15 % zu mindern (AG Tiergarten, MM 1990, S. 233).

Ratten

Treten im Hof eines Hauses Ratten auf, ist der Mieter berechtigt, die Miete um 10 Prozent zu mindern (AG Aachen 5 C 5/00 WM 2000, 379).

Wespennest:

Ein Mieter, der direkt unter seinem Dach mehrere Wespennester entdeckt, kann sofort "ohne mit dem Vermieter Rücksprache zu halten", die Entfernung veranlassen und die dafür angefallenen Kosten (hier: für die Feuerwehr in Höhe von rund 390 Euro) dem Vermieter in Rechnung stellen. Wespennester stellen eine "nicht unerhebliche Gefahr" für die Mieter dar (Amtsgericht Meppen, 8 C 92/03).
"



Silberfische in größerer Zahl (hier: 20 - 25 Stück) in der Wohnung, rechtfertigen eine Mietminderung von 15 % (AG Berlin Tiergarten, aus: MM 1990, S. 233), von 20 % (AG Lahnstein, aus: Wohnungsmängel und Mietminderung, Hrsg. BMV 1996)..

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