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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo, ich habe da mal eine Frage.

Ich wohne seit 15 Monaten zur Miete und möchte nun zum 30.04.2004 ausziehen.
Meine Kündigung habe ich dem Vermieter am 31.1.2004 ausgehändigt und er hat sie mir bestätigt.

Beim Abschluß des Mietvertrages hat mein Vermieter eine andere Kündigungsfrist eingetragen und die vom Gesetzgeber angegebene durchgestrichen. Meine Kündigungsfrist soll nun 3 Monate zum Quartalsende sein. D.h. für mich, ich könnte erst zum 30.6.2004 ausziehen.

Ist so ein Knebelvertrag überhaupt gültig, oder kann ich zum 30.5.2004 ausziehen und beträgt meine Kündigungsfrist wie vom Gesetztgeber vorgeschrieben 3 Monate?

Danke für die Beantwortung und Gruß
Bibi
Stichwörter: mietkündigung + knebelvertrag

0 Kommentare zu „Knebelvertrag bei Mietkündigung!!”

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