gefragt von administrator am 30.11.1999

Renovierung beim Auszug

hallo,

brauche mal dringend eine Auskunft.
In meinem Mietvertrag steht das ich beim Auszug meine Wohnung renoviert übergeben muss. (Details hierzu sind nicht vereinbart)
Jetzt verlangt mein vermieter das ich die wände streiche den Teppichboden erneuere und die Küche (Einbauküche) " in dem zustand übergebe in dem ich auch eingezogen bin " (Wortlaut des Vermieters).
Ich habe in dieser Wohnung fast 7 Jahre gewohnt und es ist klar das diese Sachen mit der Zeit nicht mehr so sind wie am anfang. bin ich tatsächlich dafür zuständig diese Renovierungsarbeiten durchzuführen??

wäre klasse wenn sich jemand auskennt und mir hier weiterhelfen kann!

Grüße
Tanja
Stichwörter: auszug + renovierung

Antworten

antwort von administrator am
Hi,

wenn Du 7 Jahre in der Wohnung wohnst, ist der Teppichboden mindestens 7 Jahre alt, d.h. er ist abgenutzt, Abnutzungserscheinungen durch vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache müssen vom Mieter nicht ersetzt werden. Die Frage, ob der Schaden durch "nicht nur" vertragsgemäßen Gebrauch beschädigt wurde, muss vom Vermieter geklärt und bewiesen werden.

Die Wände mußt Du wohl streichen, wenn es im Mietvertrag enthalten ist, Teppichboden und Einbauküche, wenn nur durch vertragsgemäßen Gebrauch (also keine Schäden z.b. Brandflecken usw.) abgenutzt, solltest Du nicht erneuern, da bist Du im Recht !

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