gefragt von administrator am 30.11.1999
Sichtschutz im Terasse/Gartenanteil komplett entfernt
Hilfe,die Eigentümergemeinscht hat um die Häuser den Zaun und alle Büsche/bäume etc. entfernen lassen. Es steht nun ein neuer Zaun und eine neue Hecke (*hahahah*). Diese ist sage und schreibe 50 cm hoch und wird nach Aussage der gartenbaufirma 20 cm PRO JAHR wachsen. Vorher war zum überwiegenden Teil alles bis auf 2m hoch zugewachsen.
Unsere Terasse und unser Garten bieten nun den Einblick eines Zookäfigs. Jeder kann von allen Seiten sich alles ansehen. Selbst vom vorbeifahrenden Bus aus sieht man alles!
Ich kann keine Wäsche mehr im garten trocknen, die Kinder werden dort sicher auch nicht mehr spielen, den Babypool kann ich gleich wegschmeißen.
Nun möchte ich gerne eine Sichtschutzmatte aus Bambus anbringen. 6m breit x 1,60 hoch.
Da ich jedoch schon davon ausgehen kann, dass die Eigentümergemeinschaft dies verbieten wird, wollte ich hier mal nach meinen Chancen fragen.
Was kann ich tun?
Danke schonmal
Antworten
antwort von administrator am
Hallo,zum Thema Blickschutz Terrasse hab ich leider nichts gefunden, bezieht sich alles immer auf Balkone, denke aber da gilt das gleiche, ohnen Genehmigung (Hausverwaltung/Eigentümergemeinschaft bzw. Vermieter) ist ein Sichtschutz wohl verboten
Nach einem Urteil des Amtsgerichts Münster durfte die Mieterin als Sichtschutz auf ihrer Terrasse keine Schienen mit schweren Kunststoffvorhängen anbringen. Ein Sonnenschirm muss als Sichtschutz genügen (Aktenzeichen 48 C 2357/01).
Balkon - Glasverkleidung darf "verbastet" werden
Ist der Balkon einer Wohnung gegenüber einem Hochhaus mit Glasplatten ausgestattet, so hat der Mieter das Recht, bis zur Höhe der Balkonbrüstung eine Bastverkleidung anzubringen, um seine Privat- und Intimsphäre zu schützen.
(Amtsgericht Köln, 212C124/9
Die allseitige Umhüllung des Balkons der Mietwohnung mit einem an montierten Schienen aufgehängten Vorhang ist kein vertragsgemäßer Gebrauch der Mietsache. (AG Münster, Urteil vom 18.7. 2001)
AG Köln
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212 C 124/98
Rechtsbereich/Normen: ---
Einstellung in die Datenbank: 2002-06-25
Bearbeitet von: Julia Hinkelmann
Quelle: Anwalt-Suchservice
Sichtschutz auf dem Balkon
Mieter dürfen an der Balkonbrüstung einen Sichtschutz aus Bast anbringen, wenn er nicht höher als das Geländer ist.
Die Außenfassade des Hauses darf dadurch aber nicht verunstaltet werde. Insbesondere muss der Sichtschutz farblich mit der Fassade harmonieren.
antwort von die_katrin_da am
Ich werde es halt einfach probieren. Notfalls muss ich die Blende nur bei Bedarf aufstellen und abends immer wieder einrollen.Grüße
Katrin
