gefragt von administrator am 30.11.1999
Abnahme durch Schornsteinfeger
In meiner Nebenkostenabrechnung wird mir in diesem Jahr die Abnahme der neuen Gastherme (wurde letztes Jahr installiert, weil die alte total kaputt war), sowie eine zusätzliche Prüfung der Feuerstätte und Abgasanlage mit 32 Euro in Rechnung gestellt.Ich weiß, daß ich die Emissionsmessung und auch die Kehrgebühren zahlen muß, aber auch diese Abnahme?
Für eine rasche Antwort wäre ich dankbar.
Andi
Antworten
antwort von administrator am
Der Kaminkehrer muss dem Eigentümer eine genau aufgeschlüsselte Rechnung vorlegen. Darin muss er aufführen, welche Gebühr für welche Arbeit angefallen ist. Bei Mietwohnungen können die Schornsteinfegerkosten auf den Mieter umgelegt werden. Das geschieht in der Nebenkostenabrechnung des Vermieters. Es ist aber überall nur die Rede von:Schornsteinreinigung: Kosten der Immissionsmessung und für den Schornsteinfeger (Kehrgebühren).
Die Abnahme fällt wohl nicht in den Umlegebare Kosten auf den Mieter !!!
