gefragt von administrator am 30.11.1999

Hausmeisterkosten bzw. Kopierkosten für Belege

Hallo!
Könnte etwas länger werden :
Da mir die Kosten für den Hausmeister, der bei uns das Treppenhaus putzt und sonst nie gesehen wird, ein wenig zu hoch erschienen sind (ca. 300 € pro Partei/Jahr, mit 11 Parteien im Haus = 3.300 € pro Jahr), forderte ich die Arbeitsnachweise von meiner Vermieterin an. Sie schickte mir die Rechnungen, die sie von dem Hausverwalter bekommen hat zu. Daraus ging aber nicht hervor, WAS der Hausmeister gemacht hat.
Als ich dann nach dem Hausmeistervertrag fragte woraus ich dann ersehen könnte, welche Arbeiten er gemacht hat (Reparaturen und Verwaltungssachen dürfen ja nicht dabei sein) schickte sie mir eine Rechnung über ca. 50 € Kopierkosten für 107 Seiten. Ich solle die Rechnung bezahlen ERST DANN würde ich die Kopien erhalten. IST DAS RECHTENS? Hat da jemand Erfahrung? Pro Kopie will sie 0,43 € (o. MwSt.)haben - hat sie die selbst abgemalt???? Der Preis erscheint mir ziemlich überzogen. Außerdem gilt doch -erst die Ware, dann das Geld oder?
Hat jemand ähnliches erlebt oder ne Ahnung,was man da machen kann?
Danke schonmal für eine Antwort!
Janine

Antworten

antwort von administrator am
Hallo,

laut Gerichtsurteil sind 0,25 Euro für Belege fällig, mehr nicht !

Gruß

antwort von administrator am
Hast Du dazu evtl. das passende Urteil bereit!?

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