gefragt von administrator am 30.11.1999

Mieter muss Kabelanschluss dulden

Mieter muss Kabelanschluss dulden

Der Vermieter kann den Kabelanschluss auch selbst in Auftrag geben. Der Mieter muss die Installation dann in aller Regel dulden (KG Berlin, RE 85, 248). Die Installation des Kabelfernsehens ist als Modernisierung anzusehen (BGH, WM 91, 381). Der Vermieter muss – entsprechend den gesetzlichen Vorschriften – die Baumaßnahmen ordnungsgemäß ankündigen, und dem Mieter Gelegenheit geben, so genannte Härtegründe geltend zu machen: Diese werden jedoch nur selten in Betracht kommen.
Stichwörter: dulden + kabelanschluss + mieter

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