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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,

mein Freund und ich wohnen gemeinsam in einer 2- Zimmer Wohnung. Wir haben Mietschulden und zahlen diese regelmäßig in Raten mit der monatlichen Miete bei unserem Vermieter ab. Da die jetztige Wohnung viel zu teuer ist und wir es bald nicht mehr schaffen können, die volle Miete aufzubringen, versuchten wir uns bereits bei anderen Wohnungsbaugesellschaften für eine preisgünstigere Whg. zu bewerben. Bisher aber leider ohne Erfolg. Wir bekamen von einer Gesellschaft inzwischen einige Wohnungsangebote, die uns auch zusagen, allerdings wird von dieser Gesellschaft vor Bezug einer Whg. u.a. eine Schufaauskunft und die letzten Mietzahlungen beim bisherigen Vermieter verlangt. Die letzten Mietzahlungen sind ja kein Problem, da diese regelmäßig gezahlt wurden und werden, aber die Schufaauskunft?? Wir befürchten nun aufgrund dieser Schufa wieder eine Absage zu erhalten. Was können wir tun? Und was hat es mit dem sog. Geschützten Marktsegment aufsich? In welchen Fällen sind die Gesellschaften verpflichtet Mieter mit Mietschulden aufzunehmen? Und in welchen Fällen wird bzw. kann dieses Geschützte Marktsegment angewendet werden? Welcher Bürger hat heute eigentlich keine Schulden? Denn wenn es doch immer darum geht, ob man Schulden hat oder nicht, würde doch niemand mehr eine Wohnung bekommen, oder ? Könnt ihr uns irgendwie weiterhelfen? Wie kommen wir mit bzw. trotz Mietschulden an eine neue und preiswertere Wohnung?

Für jede hilfreiche Antwort wären wir dankbar!
Stichwörter: geschütztes + marktsegment + aufsich

3 Kommentare zu „Geschütztes Marktsegment/ Was hat es aufsich?”

Gast Experte!

Ja, das kann ein Teufelskreis sein.

Wie sieht es bei euch mit einen WBS (Wohnberechtigungsschein) aus ?

Diesen würde ich bei der Stadt beantragen und schon könnt Ihr Wohnungen mieten bei dehnen ein WBS benötigt wird, das sind keine schlechteren Wohnungen, nur diese Vermieter müssen Mieter mit WBS (zum güngisten Mietzins) aufnehmen, da beim Bau des Miethauses öffentliche Mittel gezahlt worden sind <!-- s :D --><!-- s :D -->

Denke das wäre Ideal für Euch.

Gast Experte!

Danke, Gast, für deine Antwort.

Allerdings ist uns nicht klar, ob der Vermieter nicht trotz des WBS ablehnen kann und wird? Wird ein Vermieter bei einem WBS nicht mehr auf die Schulden achten?

Wäre nett, wenn du nochmal antworten könntest!!

Danke

Gast Experte!

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