gefragt von administrator am 30.11.1999

Hausfassade

Hausfassade

Beschädigungen und Verunstaltungen der Hausfassade stellen einen erheblichen Mangel der Mietsache dar.

LG Berlin, MM 1986,, S. 329;

LG Osnabrück, Urteil vom 30.04.1985 - 1 S 39/85, WM 1986, S. 93.
Stichwörter: hausfassade

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Hausfassade orange gestrichen - Wohnungseigentümer zogen vor