gefragt von administrator am 30.11.1999
Wohnungsbesichtigung und neue Mieter
Wohnungsbesichtigung und neue MieterHat der Mieter ordnungsgemäß gekündigt, muss er dem Vermieter schon vor Ablauf der Kündigungsfrist eine Besichtigung der Wohnung mit Interessenten ermöglichen. Bei Verweigerung macht der Mieter sich schadenersatzpflichtig. (AG Berlin Wedding, Az. 11 C 211/96, aus: GE 12/97, S. 749)
