gefragt von administrator am 30.11.1999

Eigentumswohnung

Versäumt es der Verwalter einer Wohnungseigentumsanlage, die Eigentümer auf ablaufende Fristen bezüglich der Gewährleistung des Bauträgers hinzuweisen, so muss er Schadenersatz zahlen, wenn die Gemeinschaft beim Bauträger Mängel am Gebäude anzeigt, der jedoch die Verjährungseinrede erhebt. (Bayerisches Oberstes Landesgericht, 2Z BR 82/02).
Stichwörter: eigentumswohnung

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