gefragt von administrator am 30.11.1999
Vermittlungsprovision und Makler
Vermittlungsprovision und MaklerDer Verwalter einer Wohnungseigentumsanlage hat gegenüber dem neuen Mieter keinen Anspruch auf Maklerprovision für die Vermittlung der Wohnung in dieser Anlage. (LG Lüneburg, Az. 1 S 200/96, aus: WM 3/97, S. 182)
