gefragt von administrator am 30.11.1999

Untermieter und Kündigung durch den Hauptmieter

Untermieter und Kündigung durch den Hauptmieter

Kündigt der Hauptmieter den Mietvertrag mit dem Vermieter und gleichzeitig mit dem Untermieter, dem die gesamte Wohnung mit Genehmigung des Vermieters untervermietet wurde, macht sich der Hauptmieter gegenüber dem Untermieter schadenersatzpflichtig, wenn kein gesetzlich anerkannter Grund für die Kündigung vorliegt. Der Schadenersatz umfasst die Kosten für Umzug und Anmietung einer neuen Wohnung oder die Vergleichskosten des Untermieters im Räumungsprozess, wenn sich Vermieter und Untermieter derart vergleichen, dass der Untermieter in der Wohnung verbleiben kann. (AG Berlin Schöneberg, Az. 15 C 159/00, aus: GE 8/01, S. 556)
Stichwörter: hauptmieter + kündigung + untermieter

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