gefragt von administrator am 30.11.1999
Modernisierung und Balkonanbau
Modernisierung und BalkonanbauDer Anbau eines Balkons stellt eine Modernisierung und Gebrauchswerterhöhung der Mietsache dar, weshalb die Kosten anteilig gemäß § 559 BGB auf den Mieter umgelegt werden dürfen. (LG Wiesbaden, Az. 2 S 50/02, aus: WM 2003, S. 564)
