gefragt von administrator am 30.11.1999

Modernisierung und Balkonanbau

Modernisierung und Balkonanbau

Der Anbau eines Balkons stellt eine Modernisierung und Gebrauchswerterhöhung der Mietsache dar, weshalb die Kosten anteilig gemäß § 559 BGB auf den Mieter umgelegt werden dürfen. (LG Wiesbaden, Az. 2 S 50/02, aus: WM 2003, S. 564)
Stichwörter: balkonanbau + modernisierung

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