gefragt von administrator am 30.11.1999

Modernisierung und Architektenhonorar

Modernisierung und Architektenhonorar

muss für Planung und Durchführung ein Architekt eingeschaltet werden, darf das Honorar den Modernisierungskosten zugeschlagen und auf die Mieter umgelegt werden. (LG Berlin, Az. 64 S 265/00, aus: GE 2001, S. 59)

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