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Modernisierung und Architektenhonorar

 administrator Experte! hat diese Frage am gestellt
Modernisierung und Architektenhonorar

muss für Planung und Durchführung ein Architekt eingeschaltet werden, darf das Honorar den Modernisierungskosten zugeschlagen und auf die Mieter umgelegt werden. (LG Berlin, Az. 64 S 265/00, aus: GE 2001, S. 59)

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