gefragt von administrator am 30.11.1999
Modernisierung und Architektenhonorar
Modernisierung und Architektenhonorarmuss für Planung und Durchführung ein Architekt eingeschaltet werden, darf das Honorar den Modernisierungskosten zugeschlagen und auf die Mieter umgelegt werden. (LG Berlin, Az. 64 S 265/00, aus: GE 2001, S. 59)
