Mietrecht Fragen für Stichwort "nutzungen"

§ 2379 Nutzungen und Lasten vor Verkauf

§ 2379 Nutzungen und Lasten vor Verkauf Dem Verkäufer verbleiben die auf die Zeit vor dem Verkauf fallenden Nutzungen. Er trägt für diese Zeit die Lasten, mit Einschluss der Zinsen der Nachlassver...