ArbG Frankfurt "Gericht erkennt E-Mail als Beweismittel an"
(Az.: 7 Ca 5380/01) Eine gekündigte Sachbearbeiterin hatte gegen ihren früheren Arbeitgeber geklagt. Sie verlangte die Zahlung von ihren...
Kündigung per E-Mail oder Telegramm
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Kündigungen per E-Mail oder Telegramm sind nach einem Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt grundsätzlich unzulässig. [30.01.2001]
Damit g...