Bereitschaftsdienst und Eingruppierung
Der Kläger ist bei der Beklagten als Rettungsassistent beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis bestimmt sich nach dem Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT). ...
Zustimmungsersetzung zur Eingruppierung - Verlängerung der Arbeitszeit ohne Lohnausgleich
Leitsätze
1. Der Betriebsrat kann einer Eingruppierung seine Zustimmung nicht deshalb nach § 99 Abs 2...
Eingruppierung eines Rettungsassistenten
Leitsätze
Bei der Eingruppierung des Angestellten nach dem BAT ist auch dessen Tätigkeit im Bereitschaftsdienst zu berücksichtigen.
Tenor
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