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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich habe folgendes Problem:
Ich habe meine Wohnugn zwecks WG-Gründung zum 1.5. fristgerecht gekündigt, die Bestätigung dafür schriftlich erhalten. Kurz darauf wurde mir vom Eigentümer eine Maklerin vorgestellt, die einen neuen Mieter bzw. Nachmieter finden sollte.
Meine neue Mitbewohnerin musst zum 1.4. aus ihrer Wohnung raus, daher war ich damit einverstanden, einen Nachmieter ab dem 1.4. zu haben (wir waren ja bestrebt eine Wohnung zum 1.4. zu finden). Ein Nachmieter wurde auch schnell gefunden, der Vertrag zum 1.4. abgeschlossen.
Nun haben wir aber eine Wohnung zum 15.4. gefunden. Demzufolge kann ich auch erst zum 15.4. raus - habe keine anderen Möglichkeit.

Wie sieht nun mein Recht aus? Kann ich dort noch bis 15.4. drin wohnen bleiben oder kann man mich rausschmeißen? (Habe nirgends schriftlich ein Einverständnis bezüglich eines früheren Auszugs gegeben.)
Stichwörter: späterer + trotz + auszug + nachmieter

0 Kommentare zu „Späterer Auszug trotz Nachmieter!”

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