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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hat jemand einen Rat für mich? Habe das Problem das mein Ex-Mieter Schadensansprüche stellt.
Also, er hat das Mietverhältnis zum 1.2.06 schriftlich gekündigt. Ein Nachmieter war schon gefunden. Meine Idee war, die Wohnung dem Nachmieter renoviert zu übergeben und habe daraufhin den Noch-Mieter gefragt ob ich dies in den letzten 9 Tagen tun könne. Der Deal dabei war, dass er die Wohnung zum Auszug nicht streichen müsse (Mietvertrag).Jetzt bestreitet er alles und will vor Gericht (Mietminderung). Zudem habe ich Idiot ihm beim Auszug, die Hilfe meiner Brüder und mir angeboten, weil er den Termin zum 1.2. nicht einhalten konnte. Wir haben seine Sachen noch am 1.2.06 bis 22 Uhr in den Keller getragen damit die Wohnung frei wird .Hat er dankend angenommen. Jetzt fehlen wichtige Microsoft CDs, im Wert von 600 €, und eine Fernbedienung, die er ersetzt haben will. Was soll ich machen? Was kommt auf mich zu? Habe leider, so naiv wie ich bin, auch nichts Schriftliches in der Hand.
Stichwörter: mieter + schadensanspruch

1 Kommentar zu „Schadensanspruch vom Mieter”

fin Experte!

Der ehemalige Mieter beschuldigt Sie und Ihre Brüder ja. Wenn er von Ihnen Schadensersatz verlangt, dann muß er doch erst einmal beweisen können, dass einer von Ihnen die CD`s etc. entwendet hat. Haben Sie alle eine reine Weste so wird er das schwerlich können. Kein Richter der Welt wird Sie für etwas verantwortlich machen was Sie nicht getan haben. Am 1.02. hätten auch alle seine Sachen aus der wohnung ausgeräumt sein müssen. Sie hätten sogar noch einen Monat länger Miete verlangen können, wenn am 1.02. noch Sachen drin waren, da nicht fristgerecht geräumt.
Mietminderung fällt hier vollkommen aus. Warum und weswegen sollte er denn dazu das Recht haben? Er muß die volle Miete bis zum Mietende zahlen.

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