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Renovierung: Ja oder Nein?

 picotto hat diese Frage am 14.10.2009 gestellt
Meine Frau und ich haben nach 5 Jahren und 2 Monaten unsere Mietwohnung zum 30.11. gekündigt. Nun stell sich die Frage, ob wir renovieren müssen oder nicht.

Ich möchte mal aus unserem Mietvertrag zitieren:

§12 4.
Die Kosten der Schönheitsreparaturen während der Mietdauer trägt der - Mieter - Vermieter (nichtzutreffendes streichen). Zu den Schönheitsreparaturen gehören das Tapezieren, Anstreichen oder Kalken der Wände und Decken, das Streichen der Fußböden, der Heizkörper, der Innentüren sowie der Fenster und Außentüren von innen.
Hat der Mieter die Schonheitsreparaturen übernommen, so hat er spätestens bei Ende des Mietverhältnisses alle bis dahin je nach Grad der Abnutzung oder Beschädigung erforderlichen Arbeiten auszuführen, soweit nicht der neue Mieter sie auf seine Kosten übernimmt oder dem Vermieter diese Kosten erstattet.

Entscheidend finde ich hier, dass im ersten Satz das nichtzutreffende NICHT gestrichen ist. Das haben die Vermieter wohl schlichtweg verpennt. Jetzt fragen wir uns, ob wir deshalb nur sozusagen die Bohrlöcher stopfen müssen ohne zu renovieren, weil die Verantwortung für die Schönheitsreparaturen hier nicht klar definiert ist.

Wie seht ihr das? Was müssen wir machen und was nicht?

PS: Unter Schönheitsreparaturen steht im Mietvertrag erläutert: In Küchen, Bädern und Duschen alle 3 Jahre, in Wohn-/Schlafräumen, Fluren, Dielen u. Toiletten alle 5 Jahre, in anderen Nebenräumen alle 7 Jahre

1 Kommentar zu „Renovierung: Ja oder Nein?”

 Berthelstal Experte!
14.10.2009 11:57

Die im letzten Absatz genannten starren Fristen wurden zwischen zeitlich aufgehoben.
Wenn das "Nichtzutreffende" nicht gestrichen ist, kann man salomonisch zu den Schluß kommen, das jeder die hälftigen Kosten trägt. Ist aber nur meine Meinung und bin da auch etwas unsicher.

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