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AndreWiddrus hat diese Frage gestellt
Hallo,wir haben seid ewigkeiten Streit mit unserer Vermieterin. Daher meine Frage.
Kann Sie von uns verlangen bei verlassen unserer Wohnung sämtliche Fenster zu verschließen? Wir wohnen hier in einer ruhigen Wohngegend,nur wohnt unsere vermieterin mit im Haus und hat angst vor ewentuellen Einbrüchen.Nur ist unsere Wohnung durch unsere Wohnung unsere Wohnungstür dem Hausflur und ihrer Wohnungstür von ihrer Wohnung getrennt.
Nun droht sie uns mit rechtlichen Schritten. Zumal sie uns seit dem Sreit immer wieder den den Zutritt des im Mietvertrag stehenden Trockenraums duch ein vorhängeschloss verwährt.
Was Machen wir jetzt am besten? Anwalt im moment zu teuer!
MfG Widdrus

1 Kommentar zu „offene Fenster”

Balkonexperte Experte! 13.09.2010 11:05

Drohen lassen und der Angelegenheit gelassen entgegen sehen. Ich gehe davon aus, dass Sie lediglich die Fenster auf Kipp stellen und nicht sperrangelweit aufstehen lassen.

Bei letzterem könnte die Mietsache Schaden nehmen und das kann die Vermieterin durchaus verhindern.

Wenn Sie wieder den Trockenraum verschließt, dann übereichen Sie ihr ein Schreiben, dass Sie die Miete um 7% mindern werden, wie im nachfolgenden Link ein Gericht entschied:

http://www.bmgev.de/mietrecht/urteile/mietminderung/273-mind-waschkueche.html

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